Geschäftskunden

D&O Versicherung

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D&O Versicherung

Die Versicherung wird für Mitglieder der Leitungsorgane einer Gesellschaft und in der Regel auch ihrer Tochtergesellschaften. Es spielt keine Rolle, ob die Organmitglieder ausführend tätig sind (Vorstand) oder eine Überwachungsfunktion inne haben (Aufsichtsrat). Auch leitende Angestellte können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Ein Schutz der Angehörigen ist ebenfalls möglich. Die D&O Versicherung deckt Vermögensschäden aufgrund bestimmter Pflichtverletzungen ab. Ausgenommen sind aber die Ansprüche aufgrund vorsätzlicher Schadensverursachung. Die Versicherung schützt die Versicherten sowohl gegen Forderungen Dritter als auch gegen Forderungen des eigenen Unternehmens. Fragen Sie uns, wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. Nutzen auch Sie die Erfahrungen, Branchenlösungen und Rahmenverträge unserer Vertragspartner!

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