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Tierhalterversicherung

Ihr Vierbeiner, der „beste Freund des Menschen“ bringt viel Liebe und Freude, birgt aber auch finanzielle Gefahren mit sich. Hunde- und Pferdebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert berechtigte Forderungen und entschädigt den Anspruchsteller, außerdem wehrt sie überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab und verteidigt den Versicherungsnehmer auch vor Gericht, wenn der Anspruchsteller Klage erhebt.

Besonderheiten bei Pferde- und Hundehaftpflicht

Sowohl bei der Pferde- als auch bei Hundehaftpflicht gibt es einige Besonderheiten, die bei der Auswahl des richtigen Anbieters berücksichtigt werden sollten. Nicht jede Versicherungsgesellschaft versichert Kampfhunde und bei einigen Anbietern werden hohe Zuschläge fällig, wenn der Hund zu einer potenziell gefährlichen Rasse gehört.

Bei der Pferdehalter Haftpflicht sollten Sie darauf achten, dass auch alle Reiter in der Tierhalterhaftpflicht mitversichert sind. Besonders wichtig ist das bei Reitbeteiligungen.

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